Hausordnung für Besucher

Veranstaltungsbezogene Hausordnung

Die vorliegende Hausordnung regelt die Rechte und Pflichten von Veranstaltungsbesuchern hinsichtlich des Einlasses und während ihres Aufenthalts in den Veranstaltungshallen und Tagungsräumen (hier als Versammlungsstätten bezeichnet) der MW Köln Betriebs GmbH.

Die MW Köln Betriebs GmbH und der jeweilige Veranstalter sind berechtigt, den Zutritt für Besucher und Mitwirkende bei Veranstaltungen einschränkend zu regeln. Der Zutritt für Besucher zu öffentlichen Veranstaltungen ist in der Regel nur gegen Vorlage einer Eintrittskarte gestattet. Bei Veranstaltungen mit freiem Eintritt ist die Besucherzahl auf Grundlage der baurechtlich genehmigten Besucherzahlen begrenzt. Den Anweisungen des beauftragten Einlass- und Ordnungsdienstpersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Dieses Personal übt das Hausrecht im Rahmen des Einlasses und innerhalb der Versammlungsstätte aus.

Als Veranstaltungsbesucher suchen Sie ausschließlich Flächen und Räume auf, die für die Veranstaltung freigegeben sind. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Gebäuden, Räumen und Flächen, sowie deren Räumung jederzeit angeordnet werden. Alle Personen, die sich innerhalb von Gebäuden oder auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich Folge zu leisten. 

Alle Einrichtungen in Veranstaltungsbereichen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Das Verteilen von Druckschriften und Werbematerial das Anbringen von Aufklebern und Plakaten ist ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von der MW Köln Betriebs GmbH untersagt. In allen Gebäuden besteht grundsätzlich Rauchverbot, dies gilt auch für E-Zigaretten. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten.

Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, können insbesondere bei öffentlichen oder Veranstaltungen mit hohen Besucherzahlen beim Einlass auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit entsprechenden Kontrollen nicht einverstanden sind, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des ggf. entrichteten Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung, die das Format DIN A4 überschreiten, ist untersagt.

Garderobe: Bei öffentlichen Veranstaltungen in Gebäuden und Räumen, kann die MW Köln Betriebs GmbH und der jeweilige Veranstalter, die Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken, Umhänge), einschließlich mitgeführter Schirme, Taschen und Rucksäcke verlangen. Besucher sind gehalten, in den Garderobenstücken keine Gegenstände, wie Ausweise, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel, Handys sowie Wertsachen, Schmuck etc. zu belassen. Der Besucher trägt die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung, sämtlicher in den Garderobenstücken belassener Gegenstände. Dies gilt ausdrücklich auch, soweit diese in Garderobenstücken, wie Taschen und Rucksäcken belassen werden. Eine Haftung von der MW Köln Betriebs GmbH hierfür ist ausgeschlossen.

Das Mitführen folgender Sachen, insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen, ist nicht gestattet:

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Personen, die erkennbar unter Alkohol- und/oder Drogeneinwirkung stehen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsentgelts besteht nicht. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und in den Einlassbereichen.

Recht am eigenen Bild: Werden bei Veranstaltungen durch Mitarbeiter von MW Köln Betriebs GmbH, oder durch den Veranstalter, oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte (z.B. zur Berichterstattung, oder zu Werbezwecken) hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert, oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die eine Veranstaltung aufsuchen, müssen mit entsprechenden Foto-, Film- und Videoaufnahmen und deren Veröffentlichung rechnen. 

Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos bei Musikveranstaltungen durch Schallpegel wird insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln empfohlen. Besucher erhalten auf Anforderung Gehörschutzstöpsel an den Garderoben zur Verfügung gestellt, soweit veranstaltungsbedingt mit erhöhter Lautstärke zu rechnen ist. Aus Sicherheits- und Gesundheitsschutzgründen erhalten Kleinkinder im Alter von bis zu 6 Jahren keinen Zugang zu Musikdarbietungen, bei denen mit hohen Schalldruckpegeln (Lautstärke) zu rechnen ist.

Hygiene- & Pandemieschutz: Bis auf weiteres gelten in allen Räumlichkeiten der MW Köln Betriebs GmbH gesonderte Hygienemaßnahmen, die die Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus einschränken sollen. Besucher von Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten der MW Köln Betriebs GmbH stattfinden, haben sich an folgende Maßnahmen zu halten:

Bei Missachtung der o.g. Hygienerichtlinien kann die MW Köln Betriebs GmbH entsprechende Strafgelder verlangen. Der Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Einhaltung der Richtlinien und deren Umsetzung, durch seine Gäste, verantwortlich.

Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die in der Versammlungsstätte durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten durch die MW Köln Betriebs GmbH entschieden wird.